Produktinformationen "Sümo 200 ml ausreichend für 120 l"
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse.
Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211.
Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Zum Süßen von Limonaden, Fruchtsäften, Obst- u. Beeren-weinen und Einkochen; ohne Kalorien u. Kohlenhydrate
50 ml entspricht der Süßkraft von 5000 g Zucker.
1 Teilstrich = 5,0 ml entspr. 500 g Zucker.
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse. Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211. Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Zur Verfeinerung etwas rauher oder saurer Gärmoste. Enthält eine Spezialrezeptur aus Extrakten und Süßungsmitteln. Zugabedosierung richtet sich nach persönl. Geschmack u. in Abhängigkeit evtl. weiterer zuzugebender o.vorhandener Geschmacks- bzw. Aromastoffe. Unverdünnt zum unmittelbaren Verzehr nicht geeignet!
Flüssiges Konservierungsmittel für Fruchtsäfte, Obst und Gemüse.
Enthält je l gelöst: 3 Teile Kaluim-Sorbat E202 und 1,2 Teile-Benzoat E211.
Dosierung zur Haltbarmachung von Säften: 1,7 ml/l Saft.
Zur Verfeinerung etwas rauher oder saurer Gärmoste. Enthält eine Spezialrezeptur aus Extrakten und Süßungsmitteln. Zugabedosierung richtet sich nach persönl. Geschmack u. in Abhängigkeit evtl. weiterer zuzugebender o.vorhandener Geschmacks- bzw. Aromastoffe. Unverdünnt zum unmittelbaren Verzehr nicht geeignet!
Spezielle Kaltgärhefe zur optimalen Vergärung von Apfel- oder Birnenwein bis 5°C. Hefe vorher in etwas Saft ansetzten und warten bis dort Gärung beginnt. Dann zur Gesamtmenge geben.
Spezielle Kaltgärhefe zur optimalen Vergärung von Apfel- oder Birnenwein bis 5°C. Hefe vorher in etwas Saft ansetzten und warten bis dort Gärung beginnt. Dann zur Gesamtmenge geben.
Gärsalz. Nährstoffe für Gärhefen. Fördern die Gärtätigkeit der Hefezellen. Ausreichend für 20 - 25 Liter Trauben-, Obst u. Beerenweinansatz.Diammoniumphosphat (DAP) max. zulässige Dosierung in Deutschland 30 g/100 l. In deutschen Abfindungsbrennereien nicht erlaubt.
2 x 10 g Kaliumpyrosulfit und 1 x 10 g Zitronensäure. Gelöst in 0,5 l Wasser ergibt dies eine 2 %ige Vorratslösung schwefliger Säure (SO2). Zum Einfüllen in Getränkeschützer, Sterilisieren von Flaschen, Schläuchen, Korken, Geräten, usw.