L(+)-Weinsäure krist. zur Säureregulierung im Wein.
Zulässige Höchtmenge:
2,5 g/l im Wein
1,5 g/l im Traubenmost. Nur in Most oder Jungwein nach dem 1. anstich bis spätestens 15. März des folgenden Jahres zulässig.
Als Oxidationsschutz für reduktive Weine, zur Auffrischung. Dosierung 50-max.150 mg/l; in 20 facher Weinmenge auflösen; stabiler SO2 von mind. 25 mg/l ist Voraussetzung; höchstzulässige Dosage beträgt 150 mg/l.
Gärsalz. Nährstoffe für Gärhefen.
Fördern die Gärtätigkeit der Hefezellen.
Ausreichend für 20 - 25 Liter Trauben-, Obst u. Beerenweinansatz.Diammoniumphosphat (DAP) max. zulässige Dosierung in Deutschland 30 g/100 l. In deutschen Abfindungsbrennereien nicht erlaubt.
Zur Geschmacksverfeinerung von Likören, Konfitüren u.ä., zur Farberhaltung oder zur Herstellung von Zitronensaft. Weiterhin geeignet zu Reinigungszwecken in Haushalt und Brennerei. Bestandteil zur Herstellung von schwefliger Säure.Bitte beachten Sie, dass das Zitronenpulver in der Verpackung aushärten kann. Da das Produkt ohne negative Folgen wieder zerkleinert werden kann, ist ein ausgehärtetes Paket kein Reklamationsgrund.
Zugelassen für Apfel-u.Birnenwein sowie süß vergorenem Erdbeer- oder Hagenbuttenwein. Zugabe auf 3,75 g 80%iger Milchsäure /l begrenzt. Wird bei Gärung nicht abgebaut. Reicht für eine Säureerhöhung um 1 g/l für 100 l Most/Wein.
10g für 200 l Maische/400 l Saft Zur Anwendung in Fruchtmaischen. Pectinenzyme sind in der Lage die pflanzliche Zellwand aufzulösen. Obstmaischen werden flüssiger, die Saftausbeute beim Pressen steigt und Liköre können leichter filtriert werden.
Zur Bestimmung der Gesamt-SO2
Gefahrgut: UN2796
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Glasballon im Kunststoffkorb zum Ansetzen von Wein und zur Aufbewahrung von Likör, Öl, Essig u.ä. Glasballon vor Gebrauch reinigen. Ebenfalls erhältlich in den Größen 5l, 10l, 15l, 25l und 54l.
Glasballone können Presskanten und Lufteinschlüsse aufweisen. Dies ist herstellungsbedingt, es handelt sich nicht um Produktionsfehler.
Das Kaliumpyrosulfit (Kaliumdisulfit) E224 zum Schwefeln von Lesegut, Mosten und Weinen. Es bietet Schutz vor Oxydation und Essigbildung bzw. Bakterianbefall. Bitte beachten Sie: Lagerung, Verkauf, und Abgabe unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Bitte Etiketten mit Warnhinweisen beachten. Nur als komplette Verpackungseinzeit lieferbar.
10g für 200 l Maische/400 l Saft Zur Anwendung in Fruchtmaischen. Pectinenzyme sind in der Lage die pflanzliche Zellwand aufzulösen. Obstmaischen werden flüssiger, die Saftausbeute beim Pressen steigt und Liköre können leichter filtriert werden.
Zur Geschmacksverfeinerung von Likören, Konfitüren u.ä., zur Farberhaltung oder zur Herstellung von Zitronensaft. Weiterhin geeignet zu Reinigungszwecken in Haushalt und Brennerei. Bestandteil zur Herstellung von schwefliger Säure.Bitte beachten Sie, dass das Zitronenpulver in der Verpackung aushärten kann. Da das Produkt ohne negative Folgen wieder zerkleinert werden kann, ist ein ausgehärtetes Paket kein Reklamationsgrund.
Zugelassen für Apfel-u.Birnenwein sowie süß vergorenem Erdbeer- oder Hagenbuttenwein. Zugabe auf 3,75 g 80%iger Milchsäure /l begrenzt. Wird bei Gärung nicht abgebaut. Reicht für eine Säureerhöhung um 1 g/l für 100 l Most/Wein.